

Mehr Infos – siehe unten:
Zur Abgabestelle in deiner Gemeinde
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Problemstoffen:
Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.
Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.
Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:
- Altmedikamente ohne Schachteln
- Altmineralöle (z.B. Motoröl)
- Batterien/Akkus
- Energiesparlampen
- Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
- Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
- Fotochemikalien
- Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
- Injektionsspritzen
- Ölfilter
- Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
- Säuren und Laugen
- Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
- Unkrautvernichter
Batterien und Akkumulatoren
Die Batterien-Verordnung deckt alle Typen von Batterien ab, unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Ausgenommen sind Batterien, die in Ausrüstungsgegenständen, Waffen, Munition und Kriegsmaterial bzw. für einen Einsatz im Weltraum verwendet werden. Die Einteilung erfolgt wie in der Batterien-Richtlinie in die Kategorien Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien.
Der Geltungsbereich dieser Richtlinie umfasst folgende drei Kategorien:
- Gerätebatterien und -akkumulatoren
- Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren
- Industriebatterien und -akkumulatoren
Rückgabe von Gerätealtbatterien
Letztverbraucher können Gerätealtbatterien bei folgenden Stellen unentgeltlich zurückgeben:
- Sammelstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Sammelstellen der Hersteller oder der Sammel- und Verwertungssysteme
oder direkt beim Letztvertreiber von Gerätebatterien.
Dies gilt auch bei Neukauf einer Gerätebatterie im Rahmen des Versandhandels, wobei der Letztvertreiber dem Letztverbraucher dafür je politischen Bezirk zwei Abgabestellen nennen muss. Folgende Versandhandelsunternehmen erfüllen ihre Verpflichtung zur Rücknahme von Gerätealtbatterien auf diesem Weg. Die Abgabestellen können der Homepage des jeweiligen Unternehmens entnommen werden.
Wichtige Hinweise
1. Niemals in den Hausmüll!
Batterien gehören nicht in die Restmülltonne, da sie umweltschädlich sein können.
2. Rückgabe im Handel:
Laut Gesetz müssen Geschäfte, die Batterien verkaufen, auch alte Batterien kostenlos zurücknehmen – dazu gehören Supermärkte, Drogerien, Elektronikmärkte usw.
3. Sammelboxen nutzen:
In vielen Geschäften stehen spezielle Sammelboxen für Altbatterien bereit – meist gut sichtbar im Eingangsbereich.
4. Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, Abfallwirtschaftszentren oder bei der Problemstoffsammlung
Dort kannst du Batterien ebenfalls umweltgerecht abgeben
Tipp: Sammle alte Batterien in einem Behälter zu Hause und bring sie gesammelt weg – spart Wege und Zeit.
Akkus und Lithiumbatterien
Wie zum Beispiel: aus Smartphones, Laptops, E-Zahnbürsten oder Werkzeugen:
1. Niemals in den Hausmüll!
Wie bei normalen Batterien gilt: Akkus enthalten Schadstoffe und Brandgefahr – daher niemals in den Restmüll!
2. Rückgabe im Handel:
Alle Händler, die Akkus oder Geräte mit Akkus verkaufen, müssen alte Akkus kostenfrei zurücknehmen. Du kannst sie dort abgeben, auch wenn du nichts Neues kaufst.
3. Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, Abfallwirtschaftszentren oder bei der Problemstoffsammlung
Die sicherste Methode bei größeren Akkus oder beschädigten Batterien. Hier werden sie fachgerecht entsorgt.
4.Vorsichtsmaßnahmen beim Lagern und Transportieren:
- Möglichst in Originalverpackung oder in nicht-leitenden Behältern transportieren
- Pole abkleben (z. mit Isolierband), um Kurzschlüsse zu vermeiden
- Defekte Akkus möglichst direkt abgeben und nicht lange lagern
5.Elektrogeräte mit fest verbauten Akkus:
Diese Geräte (z. B. Smartphones, Tablets, Zahnbürsten) gehören als Ganzes in die Elektroschrott-Sammlung – z. B. bei Wertstoffhöfen oder Rücknahmestellen von Händlern.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: www.eak-austria.at
