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Hohes C PET Flasche restentleert
Gehört zur Fraktion
Einweggetränkepfand

von 0,1 ltr bis 3 ltr
(Mehr Infos – siehe unten)

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Einweggetränkepfand System:

Ab dem 01.01.2025 gibt es den Einweggetränkepfand. Dieser wird auf alle Kunstoff-Flachen und Metalldosen mit einer Größe von 0,1-3 Liter eingehoben. Derzeit EUR 0,25 pro Verpackung.

Damit Sie aber ganz sicher gehen können, werden Getränkeflaschen und -dosen, welche unter die Regelung fallen, in Österreich mit dem Einwegpfand-Logo gekennzeichnet. Ausnahmslos alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit diesem gekennzeichnet.

Ausgenommen vom Einwegpfand-System sind:

  • Getränkeverbundkartons (= „Tetrapacks“)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff.
  • Getränkeflaschen von Milch und Milchprodukten (aus hygienischen Gründen)
  • Getränkedosen und- flaschen von Sirupen (weil diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden.

Wo kann ich eine Einwegpfandverpackung zurückgeben:

  • Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
  • Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge  und Füllmenge zurückzunehmen.
  • Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.

In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, um das Pfand retourniert zu bekommen?

  • Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
  • Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.

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Wir, ST Service Tirol GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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