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Restmüll

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Hier finden Sie weitere Informationen zu Restmüll:

Restmüll bzw. Hausmüll sind Siedlungsabfälle. Dies sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind.
Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.

Restmüll wird über die öffentliche Müllabfuhr mittels Abfallbehälter/Tonne oder Müllsack entsorgt.

Beispiele für die sogenannten Siedlungsabfälle sind:

  • Hausmüll
  • Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
  • Speiseöle- und fette
  • Bestimmte Reinigungsmittel
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • Bekleidung und Textilien
  • Altpapier
  • Glas
  • Sperrmüll

Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist die Gemeinde/Kommune bzw. Stadt zuständig.

Welche Abfälle sind kein Restmüll:

  • Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können
  • Altstoffe wie tragbare Kleider und Schuhe
  • Alle Verpackungen (Glas, Metall, Karton, Kunststoff, ect ..)
  • Bioabfall
  • Elektroaltgeräte
  • Problemstoffe
  • Altholz
  • ect ..

Vermutlich ist die Entsorgung dieses Abfalls in deiner Gemeinde kostenpflichtig.