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Obst-, Gemüsesteigen aus Holz
Gehört zur Fraktion
Altholz unbehandelt und behandelt

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Altholz behandelt und unbehandelt:

Gemäß der geltenden Altholzverordnung bezeichnet man Holz, das bereits stofflich genutzt wurde und nun als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht, als Altholz. Der Großteil an Altholz wird bei Renovierungen, Gebäudeumbauten und -abrissen generiert.

Allgemein zählen folgende Gruppen zur Kategorie Altholz:

  • Bau- und Abbruchholz (Schalungen, Gerüste, Spanplatten, Vollholz)
  • Konstruktionshölzer, Bauhölzer (sofern nicht behandelt)
  • Verpackungsmaterialien aus Holz (Kisten, Paletten)
  • Abfälle der möbelverarbeitenden Industrie
  • Alte Möbelstücke (z.B. aus Massivholz); darunter fallen u. a. Schränke und Tische
  • Möbel mit Lackanstrich oder Kunststoffbeschichtungen (z.B. Küchenschränke)
  • Sperrmüllholz

ACHTUNG: Vermutlich ist die Entsorgung dieses Abfalls in deiner Gemeinde kostenpflichtig.