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Obst-, Gemüsesteigen aus Holz
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Altholz unbehandelt und behandelt
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Hier finden Sie weitere Informationen zum Altholz behandelt und unbehandelt:
Gemäß der geltenden Altholzverordnung bezeichnet man Holz, das bereits stofflich genutzt wurde und nun als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht, als Altholz. Der Großteil an Altholz wird bei Renovierungen, Gebäudeumbauten und -abrissen generiert.
Allgemein zählen folgende Gruppen zur Kategorie Altholz:
- Bau- und Abbruchholz (Schalungen, Gerüste, Spanplatten, Vollholz)
- Konstruktionshölzer, Bauhölzer (sofern nicht behandelt)
- Verpackungsmaterialien aus Holz (Kisten, Paletten)
- Abfälle der möbelverarbeitenden Industrie
- Alte Möbelstücke (z.B. aus Massivholz); darunter fallen u. a. Schränke und Tische
- Möbel mit Lackanstrich oder Kunststoffbeschichtungen (z.B. Küchenschränke)
- Sperrmüllholz
ACHTUNG: Vermutlich ist die Entsorgung dieses Abfalls in deiner Gemeinde kostenpflichtig.
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