

Mehr Infos – siehe unten:
Zur Abgabestelle in deiner Gemeinde
Hier finden Sie weitere Informationen zu Sperrmüll:
Was „Sperrmüll“ ist bzw. was „sperrige Abfälle“ sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.
Ganz grundsätzlich handelt es sich um
- nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
- die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
- (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.
Was darf nicht dazu:
- Ölradiatoren
- Problemstoffe
- Autoreifen
- Bauschutt
- Elektroaltgeräte
- Kühlgeräte
Vermutlich ist die Entsorgung dieses Abfalls in deiner Gemeinde kostenpflichtig.
