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Sperrmüll

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Hier finden Sie weitere Informationen zu Sperrmüll:

Was „Sperrmüll“ ist bzw. was „sperrige Abfälle“ sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.

Ganz grundsätzlich handelt es sich um

  • nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
  • die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
  • (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.

Was darf nicht dazu:

  • Ölradiatoren
  • Problemstoffe
  • Autoreifen
  • Bauschutt
  • Elektroaltgeräte
  • Kühlgeräte

Vermutlich ist die Entsorgung dieses Abfalls in deiner Gemeinde kostenpflichtig.